Der Tag, als die WN wieder erschienen

Plakat zum Wiedererscheinen der Weinheimer Nachrichten
Mit diesem Plakat nach einem Linolschnitt von Adolf Gertenbach kündigten die „Weinheimer Nachrichten“ ihr Wiedererscheinen zum 1. Juli 1949 an. Bild: Pfrang

von Heinz Keller

Alle Beiträge in diesem Zeitungsarchiv sind erstmals in den Weinheimer Nachrichten erschienen. Die Veröffentlichung auf der Internetseite des Weinheimer Museums erfolgt mit der Zustimmung der DiesbachMedien GmbH.

„Ein langer Weg zum schönen Ziel” überschrieb Oberbürgermeister Rolf Engelbrecht am 1. Juli 1949 sein Geleitwort zum Wiedererscheinen der „Weinheimer Nachrichten”. Sechs Jahre nach der Zwangsschließung der WN zum 30. April 1943 - die Parteizeitung „Hakenkreuzbanner” (HB) war fortan und bis Kriegsende die einzige Tageszeitung –, erhielt Weinheim wieder seine eigene Zeitung. Mit einem Plakat in den Stadtfarben Weiß und Blau, dem Stadtwappen und den Silhouetten der beiden Burgen, von Adolf Gertenbach in einem Linolschnitt zusammengefasst, hatte der Verlag Gebrüder Diesbach das Wiedererscheinen der WN als „Unabhängige Tageszeitung für Bergstraße und Odenwald” angekündigt.

Der Heimat verbunden

Mit dem Chefredakteur Dr. Fritz Hammes, verantwortlich für Lokales, Kulturelles und Feuilleton, seinem Stellvertreter Dr. Theodor Nebelung, verantwortlich für Politik und Wirtschaft, Sportredakteur Wilhelm Gärtner und Anzeigenleiter Ernst Klump nahmen die „Weinheimer Nachrichten” unter der Verlagsleitung von Hugo Diesbach und mit einem Einzelpreis von 15 Pfennigen den Wettstreit um die Zeitungsleser im Weinheimer Wirtschaftsraum auf – und gewannen ihn gegen die Weinheimer Bezirksausgaben der Rhein-Neckar-Zeitung und des Mannheimer Morgen – „der Tradition von Stadt und Heimat verbunden”, wie Dr. Nebelung in seinem ersten Kommentar die neue Aufgabe formuliert hatte. „Von dieser Plattform aus gilt es, die Strömungen der modernen Zeit zu sichten – aufzunehmen oder abzulehnen”.

Bonn oder Frankfurt?

Die Wiederbelebung der bis ins Jahr 1863 zurückreichenden Weinheimer Zeitungs-geschichte fiel in die Tage, als die US-Armee den amerikanischen Senat um Bewilligung von einer Milliarde Dollar für ihr „Verwaltungs-, Unterstützungs- und Wiederaufbauprogramm in den besetzten Gebieten”, der deutschen Bizone und Japan, bat, und die Ministerpräsidenten der deutschen Westzonen mit den Gouverneuren der Besatzungsmächte über den zukünftigen Bundessitz verhandelten: Bonn oder Frankfurt. Darüber berichtete die neue, alte Heimatzeitung in ihrer ersten Ausgabe ebenso wie über die Lebensmittelrationen für Juli 1949 und die neuen Devisenbestimmungen.

Neugliederungs- …

Schon damals aber dominierten lokale Themen. Die Haushaltsrede von Landrat Dr. Valentin Gaa bei der Verabschiedung des mit 5,8 Millionen DM ausgeglichenen Etats für den Landkreis Mannheim war den WN eine ganze Seite wert, denn dabei wurden auch drei Fragen angesprochen, die Weinheim berührten: die Bestrebungen der Stadt, kreisunmittelbar zu werden, die Verhandlungen über eine Eingemeindung von Lützelsachsen nach Weinheim, und die Diskussionen über eine Angliederung des Birkenauer- und des Gorxheimer Tals an den Landkreis Mannheim.

… und Vertriebenen-Fragen

Auf einer anderen der insgesamt zehn Seiten umfassenden, komplett in Weinheim hergestellten Zeitung beschäftigte sich Stadtrat Bruno Fritsch, Heimatvertriebener aus Schlesien und seit 1947 Mitglied des Weinheimer Gemeinderats, mit dem Flüchtlingsthema, einem der vordringlichsten und schwierigsten Nachkriegsprobleme. Wenn die Vertriebenen trotz ihres mehrjährigen Zusammenlebens aufs Ganze gesehen fremd und unverstanden geblieben seien, meinte Fritsch, dann liege das auch daran, dass den Einheimischen die Erfahrungen des Flüchtlingsschicksals fehlten und der Heimatvertriebene von Staat, Kirche, Parteien und Wohlfahrtsorganisationen vorrangig als Objekt betreuerischer Maßnahmen angesehen werde. Aus dem Objekt der Betreuung müsse ein Subjekt eigener Verantwortung werden, forderte Stadtrat Fritsch, gleichgestellt auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Erwerbs- und Wirtschaftslebens. Ein Lastenausgleich zugunsten der Flüchtlinge sei deshalb mehr als eine sittliche Pflicht, er sei „ein elementarer Rechtsanspruch derer, die nichts mehr einzusetzen haben als Arbeit und Elend.

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